AGB

  1. Meine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der mir vom Auftraggeber oder anderen mit der Auskunft Befugten erteilten Auskünfte und Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht  übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.

  2. Der Maklervertrag mit mir oder einer von mir beauftragten Person kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis, etwa des Objekt-Exposés und der darin festgehaltenen Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.

  3. Meine Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposé, sonstige Informationen sind ausschließlich für den benannten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne meine  Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche  bleiben vorbehalten.

  4. ich bin sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

  5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

  6. Die Provision ist verdient und fällig bei bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der von mir geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind mir von meinem Vertragspartner mitzuteilen.

  7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

  8. Ist dem Empfänger das von mir nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies der Firma Radbruch Immobilien schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweisen/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, macht sich der Kunde schadenersatzpflichtig und hat mir sämtliche Aufwendungen zu ersetzten, die  mir durch die fehlende Anzeige der Vorkenntnis entstanden sind.

  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.